Zum Hauptinhalt springen

Überblick
Kosten

Logo Tagespflege ToHus

Die Kosten für die Nutzung einer Tagespflege werden für den Tagesgast tageweise angegeben und nach den Besuchstagen abgerechnet.

Die Kosten setzen sich aus den folgenden Positionen zusammen:

  • Pflege (Kosten abhängig vom Pflegegrad)
  • Fahrdienst (falls genutzt)
  • Unterkunft und Verpflegung (unabhängig vom Pflegegrad)
  • und den Investitionskosten (unabhängig vom Pflegegrad).
  • Eventuell zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 43b SGB XI.

Der Tagesgast braucht die Kosten für die Tagespflege nicht vollständig selbst zu tragen, sondern erhält finanzielle Unterstützung:

  • monatliche Zuschüsse von der Pflegekasse, deren Höhe vom jeweiligen Pflegegrad abhängt.
  • Förderzuschuss nach dem Landespflegegesetz § 6 für notwendige Investitionskosten (gilt für Tagesgäste, die in Schleswig-Holstein gemeldet sind).
  • Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.

Die Kosten für die Tagespflege werden mit den Pflegekassen und dem Sozialamt durch einen Versorgungsvertrag abgestimmt. Sollten trotz der Zuschüsse und Eigenleistungen Kosten offenbleiben, kann eine Kostenübernahme durch den Staat beantragt werden, wodurch jede Person die Möglichkeit erhält, unser Angebot zu finanzieren und zu nutzen.

Tagesplege ToHus Logo

Sprechen Sie uns an, damit wir Ihre persönliche Situation berücksichtigen und eine Beispielrechnung erstellen können! Gern nennen wir die richtigen Ansprechpartner für mögliche Kostenübernahmen, um Ihnen die Planung zu erleichtern. Wir stehen Ihnen und Ihren Angehörigen beratend und unterstützend in vollem Umfang zur Seite!