Kosten

 

Die Kosten für die Nutzung einer Tagespflege werden für den Tagesgast tageweise angegeben und nach den Besuchstagen abgerechnet.

 

Sie setzen sich aus den folgenden Positionen zusammen:

 

1. Pflege (abhängig vom Pflegegrad),

2. Fahrdienst (wenn genutzt),

3. Unterkunft und Verpflegung (unabhängig vom Pflegegrad), sowie den

4. Investitionskosten (unabhängig vom Pflegegrad)

5. zusätzliche Betreuungsleistungen nach §43b SGB XI

 

Der Tagesgast muss diese Kosten nicht komplett alleine bezahlen, sondern erhält:

 

  • monatliche Zuschüsse von der Pflegekasse, deren Höhe abhängig vom Pflegegrad ist,
  • ein Förderungszuschuss nach Landespflegegesetz §6 Zuschüsse zu laufenden betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen in Höhe von  7,16  pro Tag (für Tagesgäste mit Meldeadresse in Schleswig-Holstein)
  • Zusätzlich können Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI eingesetzt werden.

Die Kosten sind mit den Kostenträgern (Pflegekassen und Sozialamt) über einen abgeschlossenen Versorgungsvertrag verhandelt und abgestimmt. Bleiben Kosten trotz der Leistungen der Pflegekasse, Zuschüssen und Eigengeld ungedeckt, kann eine Übernahme beim Staat auf ungedeckte Kosten beantragt werden, so dass jede Person unser Angebot nutzen kann.

 

Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihre individuelle Situation für eine Beispielrechnung berücksichtigen können und Ihnen ggf. die Ansprechpartner nennen, die für eine Übernahme kontaktiert werden müssen. Wir helfen, beraten und unterstützen Sie und Ihre Angehörigen gerne.